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Infos zur Wahl und GV

kreuzGeneralversammlung:

Am 25.02.2012 findet eine außerordentliche GV zwecks Neuwahl des Vorstandes statt.
Alle stimmberechtigten Mitglieder erhalten diese Woche noch einen Brief mit allen wichtigen Informationen über das weitere Vorgehen.

Kandidatur:

Wir bitten alle Interessierten, die an einem Vorstandsposten (Obfrau/Obmann, Schriftführer/In oder Kassier/Erin) interessiert sind, eine Bewerbung/Kandidatur an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! senden oder per Post an Postfach 3 in 1232 Wien, aber auch via FAX an +43 (2231) 202 13 zu senden.
In der Bewerbung muss deine Wohnadresse, dein Vor-& Nachname und den Posten für den du dich bewirbst, sowie eine Beschreibung warum du glaubst, dass du der/die richtige für den Posten bist.
Deine Kandidatur muss bis zum 13.02.2012 bei uns eingehen, da am nächsten Tag die Wahlbriefe versendet werden.
Auch Nicht-Mitglieder können für einen der Posten kandidieren.

Abstimmen:

Wahlberechtigt sind aktive/ordentliche Mitglieder, Ehrenmitglieder, Pflegestellen und der Vorstand.
Abstimmen kannst du via Briefwahl oder direkt in der GV.

Briefwahl:

Jedes stimmberechtigte Mitglied erhält in den Tagen nach dem 13.02.2012 einen Brief in dem sich wiederum ein frankiertes Kuvert befindet. In diesem befindet sich auch ein neutrales Kuvert in dem der Stimmzettel mit allen Kandidaten für den jeweiligen Posten aufgelistet ist. Dort muss dann nur noch ein Kreuz, für die Person für die ihr abstimmen wollt, gesetzt werden.
Danach kommen die Stimmzettel wieder in das neutrale Kuvert und dieses in den frankierten Briefumschlag. Dieser geht dann am mit der Post zu uns.

Anonyme Stimmabgabe:

Um die Anonymität zu wahren, werden bei der Briefwahl alle neutralen Kuverts in eine Urne geworfen und durchgemischt, sodass im Nachhinein nicht mehr nachvollziehbar ist, wer für wen seine Stimme abgegeben hat. Dasselbe gilt auch für alle Stimmen, die direkt auf der GV abgegeben werden.

Voraussetzungen:

Für eine gültige Stimme darf jeweils nur immer eine Person pro Posten angekreuzt werden.
Bei der Briefwahl (Absender des Briefes), sowie auch bei der Abstimmung in der GV (Namenesliste) muss nachvollziehbar sein wer abgestimmt hat. Dies ist nötig um ein faires Ergebnis zu erreichen und Missbrauch zu unterbinden.

Amtsantritt:

Der offizielle Amtsantritt des neuen Vorstandes ist der 01.03.2012.

Unterstützung:

Der alte Vorstand wird weiterhin beratend zur Seite stehen bis sich alle Vorgänge eingespielt haben.

Was passiert wenn kein eindeutiges Ergebnis zustande kommt?

Dann gibt es in der GV nach 30 Minuten eine erneute Abstimmung, alle die mittels Briefwahl abgestimmt haben, verzichten auf diesen Schritt und deren Stimmen werden dann wieder dazugerechnet.